VfR Beihingen  1946 e.V.
  

Hygienekonzept des VfR Beihingen


Allgemeines zur Corona Verordnung Sport für den Amateurfußball in Baden-Württemberg
Am 1. Juli 2020 ist in Baden-Württemberg die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport –Corona VO Sport) in Kraft getreten. Diese sieht weitere Lockerungen für den Sport vor, die sowohl Training als auch Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe ohne Wahrung eines Mindestabstandes unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulassen. Voraussetzung für die Aufnahme des Trainings-und Wettkampfbetriebs ist die Erstellung eines Hygienekonzepts. Ein solches hat zunächst der Betreiber öffentlicher oder privater Sportanlagen gemäß §§ 2 Abs. 1 S. 1, 5 Corona VO Sport vorzuhalten, soweit dort Trainingseinheiten stattfinden sollen. Für den Ligabetrieb oder eine Wettkampfserie, also insbesondere Meisterschaftsrunden und Pokalwettbewerbe, müssen gemäß § 4 Corona VO Sport die jeweiligen Sportfachverbände (SBFV, bfv, wfv) ein die Veranstaltungsreihe übergreifendes Hygienekonzept implementieren. Das Ihnen vorliegende Hygienekonzept erfüllt die rechtlichen Vorgaben der Corona VO Sport und ist bei allen Meisterschaftsspielen und Pokalwettbewerben zu beachten. Der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich rechtliche Vorgaben und Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. Daran richtet sich der Sport und damit jeder Verein streng halten. Jeder Spieler, der am Training oder an Freundschaftsspielen teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daran halten. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig. Alle Trainingseinheiten und Freundschaftsspiele werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.


Allgemeine Hygiene-und Distanzregeln
• Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds (Zonen 2 und 3).
• In Trainings-und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten
• Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen • Beachten der Husten- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
• Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
• Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
• Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
• Es dürfen keine Getränke an Gegner / Schiedsrichter ausgegeben werden
• Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.


Gesundheitszustand
• Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome.
•Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
• Bei positivem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainings-und Spielbetrieb genommen werden. Aktuelle Empfehlungen gehen sogar in Richtung vier Wochen.
• Bei allen am Training/Spiel Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden. Minimierung der Risiken in allen Bereichen.
• Es ist rechtzeitig zu klären, ob Teilnehmende am Training/Spiel einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören.
• Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Covid-19-Erkrankung schützen kann. Nicht zuletzt für sie ist es wichtig, das Infektionsrisiko bestmöglich zu minimieren.
• Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.


Zonierung des Sportgeländes: Das Sportgelände wird in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt.


Zone 1: Spielfeld In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
• Spieler
• Trainer
• Betreuer
• Schiedsrichter
• Sanitäter
• Hygienebeauftragter
Zutritt der Teams und Schiedsrichter, auf das Spielfeld, sollte zeitversetzt stattfinden.


Zone 2: Umkleidebereich In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:
• Spieler
• Trainer
• Betreuer
• Schiedsrichter
• Sanitäter
Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung. In sämtlichen Innenbereichen wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.


Zone 3: Zuschauerbereich Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich sind.
• Das Sportgelände ist mittels Absperrbänder eingegrenzt. Die den Abstand von 1,50m vorgeben
Am Eingang befindet sich die Formulare und Unterlagen zur Datenerhebung
• Am Eingang wird bei Spielen der 1. Mannschaft der Eintritt bezahlt. Es wird gebeten passend zu bezahlen.
• Ein Desinfektionsmittel steht zur Verfügung
• Die Zuschauertoiletten befinden sich im Sportheim
Vorankündigung des Hygienekonzeptes
• Die Veröffentlichung erfolgt über die Homepage und die Aushänge auf dem Sportgelände
• Alle Verantwortlichen Trainer und Funktionäre des VfR Beihingen werden über die Regelungen informiert Verantwortliche
Verantwortlicher
• Corona-Beauftragter des VfR Beihingen ist Gerd Finger und Thomas Keck.
Infos für Zuschauer
Zuschauerbegrenzung ab 1.8.2020 bis 31.10.2020 500 Personen sind maximal gleichzeitig auf dem Sportgelände zugelassen (inkl. Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Betreuer, etc.).
Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 m ist zu beachten (Ausnahme Personen aus gleichem Haushalt).


Gaststätte , Wurstbude
Beim Betreten der Gaststätte befindet sich ein Desinfektionsspender
Die in der Gaststätte und Wurstbude  arbeitenden Personen werden durch Mundschutz geschützt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden
Toiletten
• In den Toiletten sind 2 Pissoirs gesperrt, da der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann
• An den Waschbecken befindet sich Handseife
• Mit Plakaten wird auf den Mindestabstand, maximale Personenzahl und das richtige Händewaschen hingewiesen. • Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird empfohlen
Datenerhebung
• Am Eingang befindet sich ein Hinweis auf die Datenerhebung gemäß Corona Grundverordnung
• Alle Zuschauer müssen das Formular zur Datenerhebung am Eingang ausfüllen und in die dafür bereitgestellte Box einwerfen
• Sollte sich jemand weigern dies zu tun, haben die Platzordner das Recht ihnen den Einlass zu verweigern
• Kugelschreiber liegen zu diesem Zweck am Eingang aus, und werden regelmäßig desinfiziert
• Desinfektionsmittel steht zur Verfügung
• Die Daten werden an zentraler Stelle abgeschlossen verwahrt und nach Ablauf der 4 Wochen unverzüglich vernichtet.
• Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Ordner, Betreuer, etc. werden über den Spielbericht registriert
Eintritt
Der Eintritt ist nach Möglichkeit passend zu bezahlen. 3 € bzw. 2€ ermäßigt
Infos für Spieler/Trainer/Mannschaften Trainerbänke
• Die Trainer-und Ersatzspielerbereiche sind ausreichend groß abgesperrt
• Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 m ist zu beachten ( Ausnahme Personen aus gleichem Haushalt) Die Halbzeitbesprechung hat im Freien statt zu finden Umkleidekabinen
Im kompletten Umkleidekabinenbereich wird empfohlen einen Mund-und Nasenschutz zu tragen
• Die Aufenthaltsdauer in den Umkleidekabinen begrenzt sich auf das nötigste
• Nach dem Spiel verlassen die Mannschaften die Umkleidekabinen direkt nach dem Duschen
• In den Duschen sind jeweils maximal 3 Personen gleichzeitig zugelassen
• Die Halbzeitbesprechungen haben im Freien auf dem Sportplatz oder auf dem Trainingsplatz zu erfolgen
• Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 m ist zu beachten (Ausnahme Personen aus gleichem Haushalt). Falls dies nicht eingehalten werden kann, muss das Umziehen und Duschen zeitversetzt stattfinden. Es wird empfohlen zu Hause zu duschen.
• Die Lüftung der Räume und eine Reinigung in den Kabinen und Duschräumen findet nach jedem Spiel statt.
Spielberichtsbogen
Die Spielberichtsbögen sind von allen Betreuern und Schiedsrichtern vorab auf Ihrem eigenen mobilen Gerät freizugeben. Falls dies nicht möglich ist, steht ein Computer vor Ort zur Verfügung. Auf die Reinigung mit Desinfektionsmittel nach der Nutzung wurde hingewiesen


Haftungshinweis
Mit Wiederaufnahme des Spielbetriebs ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Spielbetriebs trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Spiel beteiligten Personen. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.


Rechtliches
Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Besucher und Trainer, Spieler, Betreuer, welche die Regeln und Vorgaben nicht einhalten, werden vom Spielbetrieb ausgeschlossen! Wir behalten uns vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und bei Nichtbeachtung einen Platzverweis auszusprechen! Für die weitere Gestaltung und Aufrechterhaltung des Spielbetriebs ist es wichtig, dass wir uns alle verantwortungsbewusst an diese Hygieneregeln halten. Wir bedanken uns für die Unterstützung und Einhaltung dieser Hygieneregeln.

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